OSM 1

In der Anlage die aktuellen Unterlagen zur Familienunterstützung 2024 für Mitglieder der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Familienunterstützung 2024 nur für das laufende Kalenderjahr gewährt wird und nicht rückwirkend ausbezahlt werden kann.

Voraussetzungen:

Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder die Familienbeihilfe oder eine Familie bezieht für ein oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe. Pädagoginnen und Pädagogen, die noch nicht für das Jahr 2024 angesucht haben, bitte das im Anhang befindliche Formular ausfüllen und per E‑Mail oder auf dem Postweg an den Landesvorstand der GÖD OÖ senden.

Aufgrund der neuen DSGVO können nur mehr aktuelle Formulare mit der Datenschutzerklärung bearbeitet werden! Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Landesvorstand der GÖD OÖ (Frau Sabine Mittmannsgruber, Tel 0732 65 42 66-25).

Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!

Mit besten Grüßen

Paul Kimberger
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft
Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer
Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen
 
Petra Praschesaits
1. Vorsitzender-Stellvertreterin der GÖD OÖ
Dietmar Stütz
Vorsitzender des Zentralausschusses
für Landeslehrer für APS OÖ

GÖD_Info_Familienunterstüzung 2024 Antrag_Familienunterstützung 2024