Willkommen beim Zentralausschuss der Lehrerpersonalvertretung APS OÖ
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Sehr geehrte Frau Direktorin,
sehr geehrter Herr Direktor,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten unsere GÖD-Mitglieder daran erinnern, dass die FAMILIENUNTERSTÜTZUNG 2019 nur für das laufende Kalenderjahr gewährt wird und NICHT rückwirkend ausbezahlt werden kann.
Voraussetzungen:
Eine Familie bezieht für drei oder mehrere Kinder die Familienbeihilfe oder eine Familie bezieht für ein oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.
Lehrerinnen und Lehrer, die noch nicht für das Jahr 2019 angesucht haben, bitte umgehend das im Anhang befindliche Formular ausfüllen und per E-Mail oder auf dem Postweg an den Landesvorstand der GÖD OÖ senden.
Aufgrund der neuen DSGVO können nur mehr aktuelle Formulare mit der Datenschutzerklärung bearbeitet werden!
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Landesvorstand der GÖD OÖ (Frau Helga Holzmann-Göll, Tel.: 0732 65 42 66-13).
Wir ersuchen Sie um Weitergabe dieser Informationen an die Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Schule und um Aushang im Konferenzzimmer.
Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!
Paul Kimberger Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen |
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Petra Praschesaits 1. Vorsitzender-Stellvertreterin der GÖD OÖ |
Dietmar Stütz Vorsitzender des Zentralausschusses für Landeslehrer für APS OÖ |
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Die aktuellen PV-News des Zentralausschusses und der Lehrergewerkschaft APS OÖ enthalten Informationen
zum Thema "Weihnachtszuschuss für Lehrerkinder".
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Sehr geehrte Frau Direktorin,
sehr geehrter Herr Direktor,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie sicherlich bereits wissen, wurde am 15. November 2019 eine App namens „Lernsieg“ veröffentlicht, mit der unter anderem jedem Schüler/jeder Schülerin die Möglichkeit eingeräumt wird, Schulen bzw. Lehrerinnen und Lehrer mit Sternchen zu bewerten. Die Lehrergewerkschaften haben mit Unterstützung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sofort eine rechtliche Prüfung beauftragt. Danach ist diese App jedenfalls geeignet, Persönlichkeitsrechte in unzulässiger Weise zu beeinträchtigen und den Schutz von personenbezogenen Daten zu verletzen.
Unsere Juristen und Anwälte haben daher das angeschlossene Schreiben, mit dem die Löschung personenbezogener Daten gefordert wird, an den Verantwortlichen der genannten App vorbereitet. Wollen Sie also die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht hinnehmen, so wäre von Ihnen das Schreiben nach Vervollständigung zu unterfertigen und vorweg per E-Mail und mit eingeschriebener Briefsendung an den Adressaten zu übermitteln.
Weiters hat die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bereits den Auftrag zur Einbringung von Musterklagen bei Gericht erteilt.
Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Paul Kimberger Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Vorsitzender der ARGE Lehrer/innen |
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Petra Praschesaits 1. Vorsitzender-Stellvertreterin der GÖD OÖ |
Dietmar Stütz Vorsitzender des Zentralausschusses für Landeslehrer für APS OÖ |