Willkommen beim Zentralausschuss der Lehrerpersonalvertretung APS OÖ
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Allgemeine Aufgaben
Wahrung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Kollegenschaft im Rahmen des Personalvertretungsgesetzes (PVG). Die Dienststellenleiterin bzw. der Dienststellenleiter (Abteilungsleiter/in bzw. Schulqualitätsmanager/in, Dienst- und Schulrechtsreferentinnen /-referenten, Bildungsdirektor, Leiter der Präsidiale, Leiter des Pädagogischen Dienstes) und in Angelegenheit der einzelnen Schulen die Schulleiter/in sind Verhandlungspartner/in der Personalvertretung.
Die Personalvertretung hat dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Konkrete Aufgaben (auszugsweise) (§ 9 PVG)
1. Der Personalvertretung obliegt die Mitwirkung bei:
- Anträge auf Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
- Anträge auf Ernennung oder Überstellung
- Auswahl der Bediensteten für eine Aus- oder Fortbildung
- Gewährung von Vorschüssen
- Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen
- Gewährung von Sonderurlauben von mehr als 3 Tagen Dauer
- Gewährung von Karenzurlauben ohne gesetzlichen Anspruch
- Anordnung von Überstunden
- Auflösung des Dienstverhältnisses durch Dienstgeber
- Untersagung einer Nebenbeschäftigung
- Errichtung und beim Umbau von Amtsgebäuden bereits im Planungsstadium
2. Mit der Personalvertretung ist das Einvernehmen herzustellen:
- in allgemeinen Personalangelegenheiten
- bei Erstellung und Änderung des Dienstplans und der Diensteinteilung (über einen längeren Zeitraum)
- bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden
3. Der Personalvertretung ist schriftlich mitzuteilen:
- die Aufnahme, die Dienstzuteilung und die Versetzung
- die Betrauung mit einer Vorgesetztenfunktion
- die gewährten Belohnungen
4. Darüber hinaus kann die Personalvertretung:
- Anregungen geben und Vorschläge erstatten, mit dem Ziel im Interesse der Bediensteten den Dienstbetrieb zu fördern.
- Bedienstete in Einzelpersonalangelegenheiten vertreten, sofern dies von einem Bediensteten für seine Person verlangt wird.
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Organisation
Die Gewerkschaftsmitglieder unter den Lehrerinnen und Lehrern gehören der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) an.
Ihre Vertretung erfolgt
- auf Bundesebene:
durch die Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer, Schenkenstraße 4/5, 1010 Wien
Vorsitzender: Paul Kimberger - auf Landesebene OÖ:
durch die Lehrergewerkschaft APS OÖ, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz
+43 732 71 88 88 - 102
Vorsitzender: Paul Kimberger - auf Bezirksebene:
durch die Gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse (GBA)
Die Lehrergewerkschaft APS OÖ ist der an Mitgliederzahlen stärkste Bereich innerhalb der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.
Konkrete Aufgaben
Die Gewerkschaft sorgt durch ihre Mitwirkung bei gesetzlichen Regelungen für Verbesserungen im Dienst- und Besoldungsrecht. Sie ist der einzige Verhandlungspartner der Regierung.
Mitglied werden
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist nicht nur einziger Verhandlungspartner der Regierung, sondern auch mit ihren Serviceleistungen unverzichtbarer Partner der Personalvertretung!
Wir freuen uns, wenn auch Sie Mitglied der Lehrergewerkschaft werden und laden Sie ein, unsere Solidargemeinschaft durch Ihren Beitritt zu unterstützen!
Beitrittserklärung Gewerkschaft