Mitgliedsbeitrag: 1,30 EUR monatlich, Abzug im Gehaltswege (unter "Vereinsabzüge")
Voraussetzung für die Gewährung eines Zinsenzuschusses:
Bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Zinsenzuschusses:
mindestens 1-jährige Mitgliedschaft
Für Neulehrer/innen gibt es den Zinsenzuschuss für das Darlehen ohne Wartezeit, wenn der Beitritt innerhalb von 6 Monaten nach Dienstantritt erfolgt.
Bei jeder weiteren Inanspruchnahme eines Zinsenzuschusses:
eine vom Vorstand festgesetzte Wartefrist (derzeit 6 Monate) nach Rückzahlung eines Darlehens
Darlehenshöhe: maximal 10.000 EUR
Neulehrerdarlehen: maximal 5.000 EUR
Vergabesitzung: viermal jährlich